fällig

fällig
fäl|lig ['fɛlɪç] <Adj.>:
a) (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu zahlen:
der fällige Betrag; die Miete ist am ersten Tag des Monats fällig.
Syn.: zahlbar.
b) seit längerer Zeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, zur Erledigung anstehend, zu erwarten:
den fälligen Dank abstatten; eine Renovierung der Wohnung ist fällig.

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fạ̈l|lig 〈Adj.〉 (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zu geschehen habend, (bes.) zu bezahlen ● die Arbeit ist schon lange \fällig; bei dir ist wohl wieder einmal eine Ermahnung \fällig? 〈fig.; umg.〉; die Zinsen sind am Ende des Monats \fällig [→ Fall 1]

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fạ̈l|lig <Adj.> [mhd. vellec, vellic = fallend; baufällig; zur Zahlung verpflichtet, ahd. fellīg = fallend, eingestürzt]:
a) zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich, bezahlt zu werden:
-e, f. gewordene Wechsel;
der Betrag ist, wird am, [bis] zum 1. April f.;
b) [seit längerer Zeit] notwendig, zur Erledigung anstehend:
die längst -e Reform des Schulwesens;
das Urteil ist am Freitag f.;
der Kerl ist heute Abend f.! (salopp; ich werde ihn mir vornehmen);
c) zu einem bestimmten Zeitpunkt erwartet:
der Schnellzug ist in 4 Minuten f.

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fạ̈l|lig <Adj.> [mhd. vellec, vellic = fallend; baufällig; zur Zahlung verpflichtet, ahd. fellīg = fallend, eingestürzt]: a) zu einem bestimmten Zeitpunkt, Termin zu bezahlen: -e Wechsel; der Betrag ist, wird am, [bis] zum 1. April f.; Bald hätt' ich's vergessen. Die Miete ist übermorgen f. (Brot und Salz 291); die Bank hat den Kredit f. gestellt (Kaufmannsspr., Bankw.; hat den Kreditvertrag gekündigt u. für die Rückzahlung der [Rest]schuld einen bestimmten Termin festgesetzt); b) [seit längerer Zeit] notwendig, zur Erledigung anstehend: die längst -e Reform des Schulwesens; das Urteil ist am Freitag f.; Die -e Züchtigung mit dem Stock ertrug er ohne Schmerzensäußerung (Süskind, Parfum 35); immer wenn er zu spät nach Hause kommt, ist ein Streit f.; der Kerl ist heute Abend f.! (ugs.; ich werde ihn mir vornehmen); c) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten: der Schnellzug ist in 4 Minuten f.; das Schiff ist längst f. (ist überfällig [1]).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • fällig — Adj std. (10. Jh.), mhd. vellec, vellic, ahd. fellīg Stammwort. Eigentlich zum Fallen kommend , in dieser Bedeutung noch in baufällig, fußfällig u.ä. Da fallen auch vom Nachwuchs der Tiere und vom Ertrag von Bäumen und Pflanzen gebraucht wird,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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  • fällig — fạ̈l·lig Adj; nicht adv; 1 Admin geschr; zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen: Die Miete ist am Ersten jeden Monats fällig; Er hat endlich die längst fällige Rechnung bezahlt 2 so, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig ist oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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